Advokatur und Steuerberatung

Die von uns erbrachten Leistungen stellen wir nach Zeitaufwand in Rechnung. Unsere Stundenansätze bestimmen sich nach Bedeutung und Komplexität des Falles und werden bei der Übernahme des Mandates festgelegt.

Wir arbeiten mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen und geben Ihnen bei Fragen in diesem Zusammenhang gerne Auskunft.

Notariat

Für unsere notariellen Dienstleistungen sind die Bestimmungen des aargauischen Dekrets über den Notariatstarif verbindlich. Es bestehen drei verschiedene Tarifarten: Aufwandtarif, Promilletarif und Fixtarif.

1.  Aufwandtarif

Die meisten Geschäfte und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Stundenansätze werden individuell und abhängig von Bedeutung und Komplexität des konkreten Geschäftes festgelegt. Es handelt sich insbesondere um folgende Geschäfte:

  • Sachenrechtliche Vorgänge wie Parzellierungen, Begründung von Dienstbarkeiten, Grundlasten, An- und Vormerkungen, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechte, Vorverträge sowie Begründung von Stockwerkeigentum
  • Eheverträge, letztwillige Verfügungen (Testamente), Erbverträge und Vorsorgeaufträge
  • Gesellschaftsrechtlichen Urkunden wie Gründung einer Aktiengesellschaft, GmbH, Errichtung einer Stiftung, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Vermögensübertragungen, Fusionsbeschlüsse, Umwandlungen und Spaltungen

2.  Promilletarif

Gewisse Geschäfte einer aargauischen Urkundsperson berechnen sich nach dem Vertragswert. Mit dem Promilletarif sind der eigentliche Beurkundungsakt sowie die üblicherweise mit dem betroffenen Geschäft verbundenen Vor- und Nachbereitungen abgegolten. Zusätzliche Vor- und Nachbereitungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Unter den Promilletarif fallen Geschäfte zur Eigentumsübertragung von Grundstücken und zur Begründung von selbständigen und dauernden Baurechten sowie die Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten (insbesondere Schuldbriefe).

3.  Fixtarif

Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Kopien kommen fixe Ansätze zur Anwendung, die im Dekret über den Notariatstarif festgelegt sind.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, mit welchen Kosten Sie für ein konkretes Geschäft rechnen müssen.