ALS RECHTSANWALT
- Vertragsrecht (insbesondere Kauf-, Werk-, Auftrags-, Miet- und Arbeitsrecht)
- Haftpflichtrecht
- Ehe- und Scheidungsrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Unternehmensnachfolge
- Betreibungs- und Konkursrecht, insbesondere Sanierungen
- Entwicklung von Grundstücken und Bauvorhaben
ALS NOTAR UND URKUNDSPERSON
- alle Verträge im Zusammenhang mit Grundstücken
- Ehe-, Erb-, Konkubinatsverträge, Testamente und Erbteilungen
- Gesellschafts- und firmenrechtliche Urkunden