ALS RECHTSANWALT
- Vertragsrecht (insbesondere Kauf-, Werk-, Auftrags-, Miet- und Arbeitsrecht)
 - Haftpflichtrecht
 - Ehe- und Scheidungsrecht
 - Erbrecht
 - Handels- und Gesellschaftsrecht
 - Unternehmensnachfolge
 - Betreibungs- und Konkursrecht, insbesondere Sanierungen
 - Entwicklung von Grundstücken und Bauvorhaben
 
ALS NOTAR UND URKUNDSPERSON
- alle Verträge im Zusammenhang mit Grundstücken
 - Ehe-, Erb-, Konkubinatsverträge, Testamente und Erbteilungen
 - Gesellschafts- und firmenrechtliche Urkunden